10:15 - 11:45 Uhr / UniMS
Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind grundsätzlich „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Art 38 I GG). Um Stabilität und Zuverlässigkeit bei der Beschlussfassung zu gewährleisten, dominiert in der Praxis jedoch eine informelle Fraktionsdisziplin. Infolgedessen wird das Gewissen dann herausgehoben, wenn bei Entscheidungen von besonderer ethischer Relevanz anstehen, so etwa bei der „Ehe für alle“ oder bei einem Gesetz zum assistierten Suizid. Dann werden die Abgeordneten explizit aufgefordert, nach ihrem Gewissen zu entscheiden. Doch wie sieht eine solche Gewissensentscheidung aus, und wie kommt sie zustande?
Diese Veranstaltung gibt einen ersten Einblick in die Auseinandersetzung mit dem Gewissen in der Theologischen Ethik sowie in ein Forschungsprojekt am Seminar für Moraltheologie, das die Bedeutung des Gewissensverständnisses für demokratische Prozesse im deutschen Bundestag untersucht.
Die Veranstaltung ist eine extra Hochschultagveranstaltung.
Dozent*innen: Prof. Dr. Monika Bobbert und Dr. Marius Menke
Anzahl der freien Plätze: 27